Mitgliedschaft


Gebühren- und Beitragsordnung ab dem 1. Januar 2025

 

Einmalige Aufnahmegebühr                                                                         11,90 Euro

 

Summe der positiven Einnahmen und Bezüge (wie Kindergeld, Elterngeld, Arbeitslosen- und Krankengeld, Minijob) einschließlich Progressionsvorbehalt:

 

über

unter

EUR

EUR

175.000

175.000

EUR

EUR

368,90

345,10

unter

unter

EUR

EUR

150.000

130.000

EUR

EUR

321,30
303,45

unter

EUR

110.000 

EUR

273,70

unter

EUR

 90.000

EUR 

220,15

unter

EUR

 75.000

EUR

202,30 

unter 

EUR

 65.000

EUR 

178,50 

unter

EUR

 50.000

EUR 

154,70 

unter

EUR

 38.000

EUR

136,85

unter

EUR

 25.000

EUR 

101,15

unter

EUR

 17.500

EUR 

  77,35

 

 

Alle Gebühren verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten.

Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellen so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.


Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.

Kontakt

Jörg Steding

 

Bahnhofstraße 12

32825 Blomberg

Tel. 05235 477901

Öffnungszeiten

Termine bitte nur nach Vereinbarung