Mitgliedschaft


Gebühren- und Beitragsordnung ab dem 1. Januar 2019

 

Einmalige Aufnahmegebühr                                                                         11,90 Euro

 

Summe der positiven Einnahmen und Bezüge (wie Kindergeld, Elterngeld, Arbeitslosen- und Krankengeld, Minijob) einschließlich Progressionsvorbehalt:

 

über

EUR

150.000

EUR

297,50

unter

EUR

150.000

EUR

279,85

unter

EUR

110.000 

EUR

249,90

unter

EUR

 90.000

EUR 

202,30

unter

EUR

 75.000

EUR

184,45 

unter 

EUR

 65.000

EUR 

160,65 

unter

EUR

 50.000

EUR 

142,80 

unter

EUR

 38.000

EUR

124,95

unter

EUR

 25.000

EUR 

 95,20

unter

EUR

 17.500

EUR 

 71,40

 

 

Alle Gebühren verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten.

Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellen so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.


Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.

Kontakt

Jörg Steding

 

Bahnhofstraße 12

32825 Blomberg

Tel. 05235 477901

Öffnungszeiten

Termine bitte nur nach Vereinbarung