Gebühren- und Beitragsordnung ab dem 1. Januar 2019
Einmalige Aufnahmegebühr 11,90 Euro
Summe der positiven Einnahmen und Bezüge (wie Kindergeld, Elterngeld, Arbeitslosen- und Krankengeld, Minijob) einschließlich Progressionsvorbehalt:
über |
EUR |
150.000 |
EUR |
297,50 |
unter |
EUR |
150.000 |
EUR |
279,85 |
unter |
EUR |
110.000 |
EUR |
249,90 |
unter |
EUR |
90.000 |
EUR |
202,30 |
unter |
EUR |
75.000 |
EUR |
184,45 |
unter |
EUR |
65.000 |
EUR |
160,65 |
unter |
EUR |
50.000 |
EUR |
142,80 |
unter |
EUR |
38.000 |
EUR |
124,95 |
unter |
EUR |
25.000 |
EUR |
95,20 |
unter |
EUR |
17.500 |
EUR |
71,40 |
Alle Gebühren verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten.
Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellen so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.
Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.