*Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist umfassend im Steuerberatungsgesetz geregelt (StBG).
Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir für Arbeitnehmer, Rentner und Unterhaltsempfänger in folgenden Steuersachen Hilfe leisten:
Einkünfte
vorliegen und / oder
Einkünfte
erzielt wurden und die Einnahmen aus diesen drei
Einkunftsarten insgesamt 18.000 Euro bei Alleinstehenden
bzw. 36.000 Euro bei der Zusammenveranlagung von
Ehegatten nicht übersteigen